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Für eine gute
Behandlung und guten Rat, ist es notwendig Daten
über den Kunden und dessen Vereinbarungen
festzulegen. Dies geschieht mittels unseren
Kundendossiers, worin alle Daten über gemachte
Abmachungen und Vereinbarungen von einem Kunden
gesammelt werden. Alle Kundendossiers und die
Computerdatabase ergeben zusammen ein sogenanntes
Personenstandsregister- Systeem.
( Für das Anlegen von und Arbeiten mit einer
Personenregistrierung existiert in den Niederlanden
seit 1990 ein seperates Gesetz, das Gesetz von der
Personenregistration oder die WPR.)
Was ist nun das Gesetz von der
Personenregistration?
Das Gesetz von der Personenregistration regelt die
Verpflichtungen von der Person oder der Instanz die
eine Personenregistration anlegen und benutzen.
So gibt es beispielsweise die Verpflichtung um ein
Privatrechtsreglement aufzustellen. Auch Dataspeed
hat so ein Privatrechtsreglement aufgestellt und
Online gesetzt.
In diesem Reglement geben wir genau an, wie man
innerhalb Dataspeed umgeht mit schriftlichen und
digitalen Daten über und von Kunden, wie diese Daten
gespeichert werden, wie sie geschützt und wer wohl
und wer nicht Einsicht hat in diese Daten.
Privatrechtsreglement und die Rechte von dem
Kunden.
Wenn jemand sich auf der Internetseite von Dataspeed
oder über die Post /
E-mail anmeldet, fängt Dataspeed fast sofort an mit
dem festlegen von dessen Daten. Neben der Mitteilung
von der Tatsache, das Daten aufgeschrieben und
aufbewahrt werden, muß ein Kunde auch wissen, was
seine oder ihre Rechte sind bezüglich den Daten.
Hierbei werden durch Dataspeed die allgemein
angenommenen Kundenrechte berücksichtigt.
Es geht in großer Linie um die folgenden Rechte:
1.Das Recht auf Einsicht von den Daten.
Der Kunde der seine Daten einsehen will, kann dafür
ein Gesuch einreichen bei Dataspeed. Dataspeed sorgt
dann dafür, das innerhalb kürzester Zeit dem Wunsch
des Kunden Folge geleistet wird.
2.Das Recht auf Korrektur von faktischen Fehlern.
Wenn der Kunde der Meinung ist, das faktische Fehler
in seinen Dossierdaten stehen, hat der Kunde das
Recht auf Korrektur von seinen Daten.
3.Das Recht auf eine Kopie von seinen Daten.
Ein Kunde kann auf Wunsch eine Kopie von seinen
Dossierdaten bekommen; die
Kosten von so einer Kopie betragen maximal €10,00.
4.Das Recht zum erteilen der Erlaubnis zur
Beschaffung von Daten an Dritte.
Daten aus dem Dossier von einem Kunden können nur an
dritte ( Personen oder Instanzen außerhalb Dataspeed
) herausgegeben werden, wenn der Kunde dazu seine
schriftliche Einwilligung gegeben hat. Dies gilt
sowohl während, als nach den gemachten Abmachungen
bzw. Vereinbarungen während des Aufbewahrungstermins
für Dossiers.
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