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Für eine gute Behandlung und guten Rat, ist es notwendig Daten über den Kunden und dessen Vereinbarungen festzulegen. Dies geschieht mittels unseren Kundendossiers, worin alle Daten über gemachte Abmachungen und Vereinbarungen von einem Kunden gesammelt werden. Alle Kundendossiers und die Computerdatabase ergeben zusammen ein sogenanntes Personenstandsregister- Systeem.

( Für das Anlegen von und Arbeiten mit einer Personenregistrierung existiert in den Niederlanden seit 1990 ein seperates Gesetz, das Gesetz von der Personenregistration oder die WPR.)

Was ist nun das Gesetz von der Personenregistration?
Das Gesetz von der Personenregistration regelt die Verpflichtungen von der Person oder der Instanz die eine Personenregistration anlegen und benutzen.
So gibt es beispielsweise die Verpflichtung um ein Privatrechtsreglement aufzustellen. Auch Dataspeed hat so ein Privatrechtsreglement aufgestellt und Online gesetzt.
In diesem Reglement geben wir genau an, wie man innerhalb Dataspeed umgeht mit schriftlichen und digitalen Daten über und von Kunden, wie diese Daten gespeichert werden, wie sie geschützt und wer wohl und wer nicht Einsicht hat in diese Daten.

Privatrechtsreglement und die Rechte von dem Kunden.
Wenn jemand sich auf der Internetseite von Dataspeed oder über die Post /
E-mail anmeldet, fängt Dataspeed fast sofort an mit dem festlegen von dessen Daten. Neben der Mitteilung von der Tatsache, das Daten aufgeschrieben und aufbewahrt werden, muß ein Kunde auch wissen, was seine oder ihre Rechte sind bezüglich den Daten. Hierbei werden durch Dataspeed die allgemein angenommenen Kundenrechte berücksichtigt.
Es geht in großer Linie um die folgenden Rechte:
1.Das Recht auf Einsicht von den Daten.
Der Kunde der seine Daten einsehen will, kann dafür ein Gesuch einreichen bei Dataspeed. Dataspeed sorgt dann dafür, das innerhalb kürzester Zeit dem Wunsch des Kunden Folge geleistet wird.
2.Das Recht auf Korrektur von faktischen Fehlern.
Wenn der Kunde der Meinung ist, das faktische Fehler in seinen Dossierdaten stehen, hat der Kunde das Recht auf Korrektur von seinen Daten.
3.Das Recht auf eine Kopie von seinen Daten.
Ein Kunde kann auf Wunsch eine Kopie von seinen Dossierdaten bekommen; die
Kosten von so einer Kopie betragen maximal €10,00.
4.Das Recht zum erteilen der Erlaubnis zur Beschaffung von Daten an Dritte.
Daten aus dem Dossier von einem Kunden können nur an dritte ( Personen oder Instanzen außerhalb Dataspeed ) herausgegeben werden, wenn der Kunde dazu seine schriftliche Einwilligung gegeben hat. Dies gilt sowohl während, als nach den gemachten Abmachungen bzw. Vereinbarungen während des Aufbewahrungstermins für Dossiers.



 

 

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