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Ihre Seite/ Account sollte zusammengefasst den folgenden Anforderungen entsprechen:

Es ist verboten z.B.:

-Pornografische,obszöne,rassistische und diskriminierendes Material und Texte zu platzieren.
-Das brechen jeder Copyright einer dritten Partei.
-Bedrohende, angreifende,diskriminierende Ausdrücke auf Ihrer Website.
-Das unaufgeforderte hosten oder linken nach Files ,deren Copyright nicht bei Ihnen liegt.
-Das linken nach pornografischen, obszönen,rassistischen und diskriminierenden Sites/
 Materialen.
-Das linken nach Sites,die nicht mit den allgemeinen Bedingungen von Dataspeed
 Übereinstimmen.
-Skripte oder Systeme welche die Serverleistung ernsthaft verringern oder ernsthafte Probleme auf
 dem Server verursachen.
-Das sammeln von persöhnlichen Daten für illegale Zwecke.
-Das sammeln persöhnlicher Daten ohne Einwilligung die Dataspeed und/oder einer anderen Firma,
 Organisation oder Person ernsthaft schaden.
-Das verkaufen von Produkten oder Diensten welche schädlich oder illegal sind.
-Das verschicken von Spam durch eine Website, gehostet auf einem Dataspeedserver.
-Dieses gilt auch, wenn die E-Mails über eine andere Quelle verschickt werden.

Allgemeine Bedingungen von Dataspeed:

1. Defination:

a. Auftraggeber:die natürliche – oder Rechtsperson mit der das Abkommen zur Lieferung von Produktenund Diensten von Dataspeed abgeschlossen wird.

b
. Produkte und Dienste von Dataspeed: die durch Dataspeed in Betriebzu setzenden Produkte und Dienste wobei durch den Auftraggeber verfügbare Informationen elektronisch zu Rate gezogen werden können und womit elektronische Berichte zwischen Benutzern ausgetauscht werden können; hierunter fallen unter anderem die Produktion, Plazierung und Miete von Websites, die Miete und registration einer Domäne, die Promotion einer Website und alle anderen ergänzenden Produkte und Dienste.

c.
Übereinkommen: jede gegenseitige Acceptation, schriftlich, oder über elektronische Mail bestätigt,wird als Annahme der Lieferung von einem oder mehreren Produkten oder Diensten von Dataspeed angesehen.

2. Eignung:

a. Soweit davon in vorliegender Übereinstimmung zwischen den Parteien nicht abgewichen wurde, sind nachfolgende Artikel anwendbar auf jedes Angebot, Auftrag oder Abkommen mit Dastaspeed.
b. Allgemeine Bedingungen von Auftraggebern bzw. dritten sind für Dataspeed nicht Bindend und nicht anwendbar.

3. Angebot und Acceptation:

a. Alle Angebote und Kostenvoranschläge durch oder von Dataspeed gemacht,sind Freibleibend, ausser wenn durch Dataspeed schriftlich oder über elektronische Mail etwas anderes vermeldet wird.
b. Ein Angebot oder eine Offerte von Dataspeed hat eine Gültigkeitsdauer von 8 Tagen,ausser es ist anders abgesprochen.

4. Beginn von dem Abkommen

a. Ein Abkommen kommt zu Stande an dem Tag, an dem die folgenden Bindungen erfüllt sind:das Offerte-oder Vertragsformular ausgefüllt mit AKZEPTIERT mitdiesen Bindungen (im web) oder schriftlich unterzeichnet ist, empfangen und akzeptiert von Dataspeed; bei der Miete von einer einer Domäne müssen zugleich der Eintrittsbeitrag,die erste Kwartalsvergütung oder Jahresvergütung (das was zutrifft) und die übrigen abgestimmten Vergütungen überwiesen sind auf der Finanziellen Rechnung von Dataspeed.

b
. Es ist den Parteien freigestellt, das zustandekommen des Abkommens mit anderen Mitteln zu beweisen.

c. Ergänzungen und Änderungen von dem Abkommen können nur und ausschließlich schriftlich erfolgen.

5. Dauer und Beendung

a. Das Abkommen wird begonnen für eine unbestimmte Zeit mit einem minimum Termin von 12 Monaten, es sei denn es ist ausgehandelt, bzw. es besteht Anlass das Abkommen auf zu heben.

b. Das Abkommen kann ausschließlich gegen Ende eines Kalendermonats und nach dem verstreichen der minimumdauer schriftlich aufgehoben werden,mit Wahrnehmung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten.

c. Ausnahme auf Punkt 2 gilt für alle Domänen außer auf ..nl-Domänen. Jährlich müssen die Domänen verlängert werden.

d. Dataspeed kann das Abkommen mit unmittelbarem Eingang beenden, falls der Auftraggeber eine oder mehreren Verpflichtungen gegenüber Dataspeed Internet Diensten nicht, nicht ausreichend oder nicht genügend nachkommt oder damit in Konflikt handelt.

e. Dataspeed hat das Recht das Abkommen ohne oder gerichtliches Eigreifen mit unmittelbaren Eingang zu beenden, falls der Auftraggeber Konkurs beantragt hat, Aufschub von Bezahlung angefragt hat oder bekommen hat oder sonstwie die freie Verwaltung oder sein Vermögen verloren hat.Zuletzt genannte Partei hat kein Recht auf schadenersatz.

f.  Ausserdem hat Dataspeed laut Artikel 14 das Recht das Abkommen mit sofortigem Eingang oder
gerichtlichem Engreifen zu beenden wenn:
   -Auftrageber uneigentlich gebrauch mach von Internet;
   -Auftrageber Informationen verbreitet die in Konflikt stehen mit (inter)Nationaler Gesetz-und
    Regelgebung;
   -Auftraggeber Informationen verbreitet die in Konflikt stehen mit den Allgemeinen
   -abgenommenen Normen und Werten;
   -Auftrageber Informationen verbreitet diskriminierend sind gegenüber Äusserlichkeit,Rasse,
    Religion, Kultur, Herkunft oder anderweitig verletzend genannt werden können, auch ist es nicht
    erlaubt in sogenannte Mitgliedsseiten, mp 3 pages oder hieran zu setzen die in Konflikt stehen
    mit der Gesetzgebung in dem Land wo die Server aufgestellt sind

6. Lieferung und Lieferungszeit:

a. Setzung von einer Webseite und Lieferung von Internetdiensten passieren so schnell wie möglich nach schriftlichen Auftrag und Anlieferung von Daten und Promotionsmaterial, oder an einem später vereinbartem Zeitpunkt.

b. Falls eine Überschreitung der vereinbareten Lieferzeit droht, wird dieses so schnell wie möglich mitgeteilt. Im fall von Überlastung auf der Seite von Dataspeed Internet Diensten, würde der Termin verlängert werden, mit dem Termin von der Übermacht. Übermäßige Überschreitung von der Lieferzeit kann betrachtet werden als ein Grund zur Auflösung von dem Abkommen.

c. Bei der Anfrage und Registrierung von einer Domäne sollte Rücksicht genommen werden auf einer Durchlauzeit von einigen Tagen.


7.Übermacht :

a. Unter Übermacht mit Bezug auf das Abkommen wird all das verstanden was diesbezüglich in Gesetzgebung und Rechtsprechung verstanden wird.

b. Dataspeed ist nicht gebunden an ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen, falls ein nachkommen unmöglich geworden ist durch Übermacht. Das Abkommen wird dann aufgelöst.


8. Data / E-mailverkehr :

a. Der Data / E-mailverkehr ist begrenzt auf die Menge des Dataverkehrs welche zu dem Paket gehört. Über die Menge des Dataverkehrs wird pro 1000mb gegen den dann geltenden Preis (siehe Hosting bestellen) berechnet. In manchen Fällen kann Dataspeed um einen Vorschuß anfragen.


9. Preise :

a. Alle auf dieser Seite genannten Preise, wie auch vereinbarte Preise sind exklusiv mit MwSt, es sei denn, es ist anders vereinbart.

b. Datasped hat das Recht die Tarifezu ändern. Die Änderungen werden spätestens zwei Monate bevor diese eingehen dem Auftraggeber bekannt gegeben.Der Auftraggeber ist berechtigt,das Abkommen zu beenden vor dem Datum der Inkrafttretung von der Änderung.



10. Zahlungsbedingungen :

a. Die Zahlungsverpflichtung vom Auftraggeber geht ein an dem Tag, an dem das Abkommen zu Stande kommt. Die Bezahlung hat Bezug auf die Periode die eingeht an dem Tag von der tatsächlichen Verfügbarstellung von Produkten und Diensten von Dataspeed.

b. Die zur Sache von der abgekommenen verschuldeten Vergütung ist exklusiv mit MwSt und eventuell andere aus gesetzlichen Vorschriften hervorgehenden Einzügen.
Der Auftraggeber ist weiterhin die Vergütungen die aus diesen Bedingungen hervorgehen schuldig.

c. Die verschuldeten Kosten werden, abhängig von dem Termin wofür das Abkommen abge- schlossen ist, bei Vorauszahlung in Rechnung gebracht, und sollte pro Jahr vorab bezahlt werden per Rechnung,wenn nicht,behält sich Dataspeed das Recht die Presentation (befristet) still zu legen. Die Vergütung für andere Kosten werden jährlich im voraus einkassiert.

d. Dataspeed schickt dem Auftraggeber pro Zahlungstermin eine Rechnung für die Kosten die zusammenhängen mit dem Abkommen.

e. Falls der Auftrageber nicht zeitig bezahlt hat, wird dieses dem Auftraggeber mitgeteilt und dabei wird ein näherer Termin zur Bezahlung festgelegt. Ist auch innerhalb dieses Termins nicht bezahlt, dann ist der Auftraggeber ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug.

f. Falls der Auftraggeber der Meinung ist das die in Rechnung gebrachten Kosten falsch sind, kann der Auftraggeber dieBeschwerden innerhalb zwei Wochen nach dem Datum auf der Rechnung an Dataspeed kenntlich machen.nach Erhalt der Beschwerde wird Dataspeed eine Untersuchung beginnen nach der  Richtigkeit des Rechnungsbetrages.

g. Die Bezahlung von den verschuldeten Kosten kann stattfinden per eines Jährlichen automatischen Einzugs, wozu der Auftraggeber bei beginn des Abkommens, oder später bevollmächtigt hat.

h. Im Falle von automatischen Einzug dient der Auftraggeber sorge dafür zu tragen, das genügend Saldo auf seinem Konto ist.

i. Der Auftrageber ist in Verzug ab dem Zeitpunkt an dem die verschuldete Vergütung durch Schuld des Auftraggebers nicht eingezogen werden kann oder nicht an Dataspeed bezahlt ist.

j. Falls schuldige Beträge durch zutun von dem Auftrageber nicht eingezogen werden können oder nicht empfangen werden, bringt Dataspeed Verzögerungszinsen in Rechnung, die gleich sind mit den gesetzlichen Zinsen,welche schuldig sind, ab dem Moment da der Auftraggeber in Verzug ist, bis zu dem Moment der  Inkassozahlung.

k. Falls versehenlich ein höherer Betrag in Rechnung gestellt wurde,dann überweist Dataspeed den zuviel berechneten Betrag bei dem ersten Anliegen von dem Auftraggeber unverzüglich an den Auftraggeber als Gutschrift, zuzüglich den gesetzlichen Zinsen, ab dem Tag des Rechnungsdatums bis zum Tage der Gutschrift.

11. Intellektuelle Eigentumsrechte:

a. Es ist dem Auftraggeber erlaubt, die auf der Dataspeed Site anwesende Software worauf keine ( intellektuellen ) Eigentumsrechte ruhen, oder die ausdrücklich nicht ausgeübt werden ( sogenannte Freeware ), zu Downloaden zu benutzen.

b. Der Auftraggeber muß die Rechte von intellektuellen Eigentum zur Sache von beschützte Software und / auch anderer Arbeiten ( u.a. sogenannte „Shareware“ ) Respektieren und behüten Dataspeed von einiger Ansprache.

12. Eigentumsvorbehalt.

a. Das durch Dataspeed hergestellte Material ist und bleibt Eigentum von Dataspeed.

13. Verantwortlichkeit.

a. Dataspeed ist bei ihren Aktivitäten abhängig vo der Mitwirkung, Diensten und Lieferung von dritten, worauf Dataspeed wenig oder keinen Einfluss ausüben kann. Dataspeed kann deshalb in keinster Weise haftbar gemacht werden für welchen Schaden auch immer, hervorgehend aus der Verbindung zwischen Auftrageber und Dataspeed oder das brechen davon,ungeachtet ob der Schaden entsteht oder sichtbar wird während der Verbindung mit Dataspeed.

b. Im Falle von zurechnungsbarer Zukurzkommung in der Nachkommung von dem Abkommen ist Dataspeed nur verantwortlich für ersetzende Schadensvergütung, das will heissen, Vergütung von dem Wert von der unterlassen gebliebenen Leistung. Jede Veranwortlichkeit von Dataspeed für eine andere Form von Schaden ist ausgeschlossen, darunter wird verstanden, anfüllende Schadensver- gütung in welcher Form dann auch, Vergütung von indirektem Schaden oder Folgeschaden oder schaden wegen entgehenden Umsatz oder Profit.

c. Auftraggeber behütet Dataspeed vor allen Ansprüchen auf Schadenersatz,die dritte verursacht haben oder auf irgendeiner Weise zu Stande gekommen ist durch das unrechtmäßige, oder unsorgfältige Gebrauch von den an dem Auftrageber gelieferten Produkte und Dienste von Dataspeed.

d. Angesehen gibt es im Internet große mengen Knotenpunkte mit menschlichem eingreifen, der Gebrauch von lokalen Netzen und drahtloser Communikation, muß mann Rücksicht nehmen mit der Tatsache, das die eingegangene Information oder verschickt über das Internet frei zugänglich ist.Dataspeed kann nicht verantwortlich gemacht werden für Schaden in welcher Form dann auch verursacht durch das versenden von vertraulichen oder geheimen Informationen. Dataspeed ist nicht verantwortlich für Beschützung oder Mißbrauch durch dritte von denen die Daten gespeichert werden.

e. Dataspeed ist nicht haftbar oder verantwortlich für den Inhalt von dem durch den Auftrageber angeliefertem Promotionsmaterial.

f. Auftraggeber ist verantwortlich für alle Schäden die Dataspeed entstanden sind infolge von einer an den Auftrageber unzurechnungsbare zukurzkommung in der Nachkommung von den Verpflichtungen entstehend aus dem Abkommen und dessen Bedingungen.

g. Änderungen in den Daten von dem Auftraggeber muß der Auftrageber direkt schriftlich mit teilen an Dataspeed. Wenn der Auftrageber dieses nicht tut, ist der Auftrageber verantwortlich für eventuelle Schäden die Dataspeed infolge dadurch enstehen.

14. Übergabe von Rechten und Verpflichtungen.

a. Parteien sind nicht berechtigt ihre Rechte oder Pflichten entstehend aus einem Abkommen, an dritte zu Übergeben ohne vosabgehende schriftliche Einwilligung von der Gegenpartei.

15. Außergebrauchstellung:

a. Dataspeed hat das Recht, gelieferte Produkte und Dienste ( befristet ) außer zu stellen und / oder den Gebrauch davon ein zuschränken, falls der Auftraggeber im Falle von dem Abkommen eine Verpflichtung gegenüber Dataspeed ´ s Diensten nicht nachkommt, dann wohl in Konflikt handelt mit den allgemeinen Bedingungen. Dataspeed wird dem Auftaggeber hierüber zuvor in Kenntnis stellen, es sei denn solches aus Vernünftigkeit nicht von Dataspeed verlangt werden kann. Die Verpflichtung zur Bezahlung von dem verschuldeten Beträgen bleibt auch der außerdebrauch-
stellung bestehen.

b. Zur Inbetriebnahme wird wieder übergegangen, wenn der Auftraggeber innerhalb einem durch Dataspeed gestellten Termin seine Verpflichtungen nachgekommen ist und einen im Fall festgestellten Betrag für Inbetriebnahme bezahlt hat, 50 Euro exklusiv MwSt.

16. Reklamieren:

a. Der Auftraggeber muß im Falle von wahrnehmbaren Mängeln spätestens 8 Tage nach Lieferrung schriftlich Reklamieren, bei Mängeln wovon jeder Anspruch gegenüber Dataspeed verfällt.

b. Reklamieren im Falle von unsichtbaren Mängeln hat schriftlich zu erfolgen und per Nachnahme innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Mängel festgestellt wurde, festgestellt werden werden könnte oder hätte gehört festgestellt zu sein.Erfolgt dieses nicht, dann verfällt jeder Anspruch und Ansehen von Datspeed.

c. Falls Reklamationen berechtigt sind, werden die gelieferten Produkte oder Dienste nach Absprache, ersetzt oder vergütet.

d. Reklamieren stellt die Verpflichtung von dem Auftraggeber nicht ein.

17. Bezahlung, Reklamation und Ersetzung:

a. Es werdn keine Vergütungen ausgezahlt in Sited/Benutzer die in Konflikt handeln mit unseren Bedingungen.

b. Es werden keine Vergütungen ausgezahlt 8 Tage nach der Bezahlung.

c. Es werden keine Vergütungen ausgezahlt für Domänenregistration und Umziehen.

d. Kunden können innerhalb von 8 Tagen nach der Bestellung aufheben und zurück vergütet bekommen, dieses gilt jedoch nicht für die Kostenvon Domänenregistration und Umzug.

18. Uptime Garantien:

a. Dataspeed hat eine Uptime Garantie, wenn ihre Site länger als 60 Minuten Offline im Monat ist, bietet Datspeed einen Monat kostenloses Hosting an. Dieses ist nur 2 mal pro Hosting Accont möglich. Dieses Angebot gilt nicht für Downtime, Unterhalt, Updates oder Probleme kreiert durch Benutzer von unserem Hosting.

19. Änderung der Bedingungen:

a. Dataspeed behällt das Recht für diese Bedingungen zu ändern oder anzufüllen.

b. Änderungen gelten auch angesichts schon geschlossenerAbkommen mit Beihaltung von einem Termin von 30 Tagen nach schriftlicher bekanntgebung der Änderung.

c. Falls der Auftraggeber eine Änderung in diesen Bedingungen nicht akzeptieren will, kann er bis zu dem Datum an dem die Änderungen in Kraft treten, das Abkommen auflösen, gegen dieses Datum oder an dem Empfangsdatum von der Auflösung, falls diese nach dem Eingangsdatum von der Änderung ist.

20. Streitigkeitenregelung und geeignetes Recht:

a. Falls bei Gerichtlicher Aussprache ein oder mehr Artikel von diesen Bedingungen ungültig erklärt werden, werden übrige Bestimungen von diesen allgemeinen Bindungen vollständig außer Kraft bleiben und werden Dataspeed und der Auftraggeber in Beratung treten, damit neue Bestimmung zur ersetzung von nichtigen, dann wohl vernichtende Bestimmung überei zukommen, wobei so viel wie möglich das Ziel und Absicht von den nichtigen, dann wohl vernichtenden Bestimmungen in Acht
genommen werden.

b. Auf dem Abkommen ist außschlieslich das Niederländische Recht anwenbar.
 

 

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