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Ihre
Seite/ Account sollte zusammengefasst den folgenden
Anforderungen entsprechen:
Es ist verboten z.B.:
-Pornografische,obszöne,rassistische und
diskriminierendes Material und Texte zu platzieren.
-Das brechen jeder Copyright einer dritten Partei.
-Bedrohende, angreifende,diskriminierende Ausdrücke
auf Ihrer Website.
-Das unaufgeforderte hosten oder linken nach Files
,deren Copyright nicht bei Ihnen liegt.
-Das linken nach pornografischen, obszönen,rassistischen
und diskriminierenden Sites/
Materialen.
-Das linken nach Sites,die nicht mit den allgemeinen
Bedingungen von Dataspeed
Übereinstimmen.
-Skripte oder Systeme welche die Serverleistung
ernsthaft verringern oder ernsthafte Probleme auf dem Server verursachen.
-Das sammeln von persöhnlichen Daten für illegale
Zwecke.
-Das sammeln persöhnlicher Daten ohne Einwilligung
die Dataspeed und/oder einer anderen Firma,
Organisation oder Person
ernsthaft schaden.
-Das verkaufen von Produkten oder Diensten welche
schädlich oder illegal sind.
-Das verschicken von Spam durch eine Website,
gehostet auf einem Dataspeedserver.
-Dieses gilt auch, wenn die E-Mails über eine andere
Quelle verschickt werden.
Allgemeine Bedingungen von Dataspeed:
1. Defination:
a. Auftraggeber:die natürliche – oder Rechtsperson
mit der das Abkommen zur
Lieferung von Produktenund Diensten von Dataspeed
abgeschlossen wird.
b. Produkte und Dienste von Dataspeed: die durch
Dataspeed in Betriebzu setzenden
Produkte und Dienste wobei durch den Auftraggeber
verfügbare Informationen
elektronisch zu Rate gezogen werden können und womit
elektronische Berichte
zwischen Benutzern ausgetauscht werden können;
hierunter fallen unter anderem
die Produktion, Plazierung und Miete von Websites,
die Miete und registration einer
Domäne, die Promotion einer Website und alle anderen
ergänzenden Produkte und
Dienste.
c. Übereinkommen: jede gegenseitige Acceptation,
schriftlich, oder über elektronische
Mail bestätigt,wird als Annahme der Lieferung von
einem oder mehreren Produkten
oder Diensten von Dataspeed angesehen.
2. Eignung:
a. Soweit davon in vorliegender Übereinstimmung
zwischen den Parteien nicht
abgewichen wurde, sind nachfolgende Artikel
anwendbar auf jedes Angebot,
Auftrag oder Abkommen mit Dastaspeed.
b. Allgemeine Bedingungen von Auftraggebern bzw.
dritten sind für Dataspeed nicht
Bindend und nicht anwendbar.
3. Angebot und Acceptation:
a. Alle Angebote und Kostenvoranschläge durch oder
von Dataspeed gemacht,sind
Freibleibend, ausser wenn durch Dataspeed schriftlich
oder über elektronische Mail
etwas anderes vermeldet wird.
b. Ein Angebot oder eine Offerte von Dataspeed hat
eine Gültigkeitsdauer von 8 Tagen,ausser es ist anders abgesprochen.
4. Beginn von dem Abkommen
a. Ein Abkommen kommt zu Stande an dem Tag, an dem
die folgenden Bindungen
erfüllt sind:das Offerte-oder Vertragsformular
ausgefüllt mit AKZEPTIERT mitdiesen Bindungen (im web) oder schriftlich
unterzeichnet ist, empfangen und
akzeptiert von Dataspeed; bei der Miete von einer
einer Domäne müssen zugleich
der Eintrittsbeitrag,die erste Kwartalsvergütung
oder Jahresvergütung (das was
zutrifft) und die übrigen abgestimmten Vergütungen
überwiesen sind auf der
Finanziellen Rechnung von Dataspeed.
b. Es ist den Parteien freigestellt, das
zustandekommen des Abkommens mit
anderen Mitteln zu beweisen.
c. Ergänzungen und Änderungen von dem Abkommen können
nur und ausschließlich
schriftlich erfolgen.
5. Dauer und Beendung
a. Das Abkommen wird begonnen für eine unbestimmte
Zeit mit einem minimum
Termin von 12 Monaten, es sei denn es ist
ausgehandelt, bzw. es besteht Anlass
das Abkommen auf zu heben.
b. Das Abkommen kann ausschließlich gegen Ende eines
Kalendermonats und
nach dem verstreichen der minimumdauer schriftlich
aufgehoben werden,mit
Wahrnehmung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten.
c. Ausnahme auf Punkt 2 gilt für alle Domänen außer
auf ..nl-Domänen. Jährlich
müssen die Domänen verlängert werden.
d. Dataspeed kann das Abkommen mit unmittelbarem
Eingang beenden, falls der
Auftraggeber eine oder mehreren Verpflichtungen
gegenüber Dataspeed Internet
Diensten nicht, nicht ausreichend oder nicht
genügend nachkommt oder damit in
Konflikt handelt.
e. Dataspeed hat das Recht das Abkommen ohne oder
gerichtliches
Eigreifen mit unmittelbaren Eingang zu beenden,
falls der Auftraggeber Konkurs
beantragt hat, Aufschub von Bezahlung angefragt hat
oder bekommen hat oder
sonstwie die freie Verwaltung oder sein Vermögen
verloren hat.Zuletzt genannte
Partei hat kein Recht auf schadenersatz.
f. Ausserdem hat Dataspeed laut Artikel 14 das Recht
das Abkommen mit sofortigem
Eingang oder gerichtlichem Engreifen zu beenden
wenn:
-Auftrageber uneigentlich gebrauch mach von
Internet;
-Auftrageber Informationen verbreitet die in
Konflikt stehen mit (inter)Nationaler
Gesetz-und Regelgebung;
-Auftraggeber Informationen verbreitet die in
Konflikt stehen mit den Allgemeinen
-abgenommenen Normen und Werten;
-Auftrageber Informationen verbreitet
diskriminierend sind gegenüber Äusserlichkeit,Rasse, Religion, Kultur, Herkunft oder anderweitig
verletzend genannt werden können,
auch ist es nicht erlaubt in sogenannte
Mitgliedsseiten, mp 3 pages oder
hieran zu setzen die in Konflikt stehen mit der
Gesetzgebung in dem Land wo die
Server aufgestellt sind
6. Lieferung und Lieferungszeit:
a. Setzung von einer Webseite und Lieferung von
Internetdiensten passieren so schnell
wie möglich nach schriftlichen Auftrag und
Anlieferung von Daten und Promotionsmaterial, oder an einem später vereinbartem
Zeitpunkt.
b. Falls eine Überschreitung der vereinbareten
Lieferzeit droht, wird dieses so schnell
wie möglich mitgeteilt. Im fall von Überlastung auf
der Seite von Dataspeed Internet
Diensten, würde der Termin verlängert werden, mit
dem Termin von der Übermacht.
Übermäßige Überschreitung von der Lieferzeit kann
betrachtet werden als ein Grund
zur Auflösung von dem Abkommen.
c. Bei der Anfrage und Registrierung von einer Domäne
sollte Rücksicht genommen
werden auf einer Durchlauzeit von einigen Tagen.
7.Übermacht :
a. Unter Übermacht mit Bezug auf das Abkommen
wird all das verstanden was diesbezüglich in Gesetzgebung und Rechtsprechung
verstanden wird.
b. Dataspeed ist nicht gebunden an ihre
Verpflichtungen aus dem Abkommen, falls ein
nachkommen unmöglich geworden ist durch Übermacht.
Das Abkommen wird dann
aufgelöst.
8. Data / E-mailverkehr :
a. Der Data / E-mailverkehr ist begrenzt auf die
Menge des Dataverkehrs welche zu
dem Paket gehört. Über die Menge des Dataverkehrs
wird pro 1000mb gegen den
dann geltenden Preis (siehe Hosting bestellen)
berechnet. In manchen Fällen kann
Dataspeed um einen Vorschuß anfragen.
9. Preise :
a. Alle auf dieser Seite genannten Preise, wie auch
vereinbarte Preise sind exklusiv mit MwSt, es sei denn, es ist anders vereinbart.
b. Datasped hat das Recht die Tarifezu ändern. Die
Änderungen werden spätestens zwei Monate bevor diese
eingehen dem Auftraggeber bekannt gegeben.Der
Auftraggeber ist berechtigt,das Abkommen zu beenden vor dem
Datum der Inkrafttretung
von der Änderung.
10. Zahlungsbedingungen :
a. Die Zahlungsverpflichtung vom Auftraggeber geht
ein an dem Tag, an dem das Abkommen zu Stande kommt. Die Bezahlung hat Bezug auf
die Periode die eingeht an
dem Tag von der tatsächlichen Verfügbarstellung von
Produkten und Diensten von
Dataspeed.
b. Die zur Sache von der abgekommenen verschuldeten
Vergütung ist exklusiv mit
MwSt und eventuell andere aus gesetzlichen
Vorschriften hervorgehenden Einzügen.
Der Auftraggeber ist weiterhin die Vergütungen die
aus diesen Bedingungen hervorgehen
schuldig.
c. Die verschuldeten Kosten werden, abhängig von dem
Termin wofür das Abkommen
abge- schlossen ist, bei Vorauszahlung in Rechnung
gebracht, und sollte pro Jahr vorab
bezahlt werden per Rechnung,wenn nicht,behält sich
Dataspeed das Recht die Presentation (befristet) still zu legen. Die Vergütung für
andere Kosten werden jährlich im
voraus einkassiert.
d. Dataspeed schickt dem Auftraggeber pro
Zahlungstermin eine Rechnung für die Kosten
die zusammenhängen mit dem Abkommen.
e. Falls der Auftrageber nicht zeitig bezahlt hat,
wird dieses dem Auftraggeber mitgeteilt
und dabei wird ein näherer Termin zur Bezahlung
festgelegt. Ist auch innerhalb dieses
Termins nicht bezahlt, dann ist der Auftraggeber
ohne weitere Inverzugsetzung in
Verzug.
f. Falls der Auftraggeber der Meinung ist das die in
Rechnung gebrachten
Kosten falsch sind, kann der Auftraggeber
dieBeschwerden innerhalb zwei Wochen
nach dem Datum auf der Rechnung an Dataspeed
kenntlich machen.nach Erhalt
der Beschwerde wird Dataspeed eine Untersuchung
beginnen nach der
Richtigkeit des Rechnungsbetrages.
g. Die Bezahlung von den verschuldeten Kosten kann
stattfinden per eines
Jährlichen automatischen Einzugs, wozu der
Auftraggeber bei beginn des Abkommens,
oder später bevollmächtigt hat.
h. Im Falle von automatischen Einzug dient der
Auftraggeber sorge dafür zu tragen,
das genügend Saldo auf seinem Konto ist.
i. Der Auftrageber ist in Verzug ab dem Zeitpunkt an
dem die verschuldete
Vergütung durch Schuld des Auftraggebers nicht
eingezogen werden kann oder
nicht an Dataspeed bezahlt ist.
j. Falls schuldige Beträge durch zutun von dem
Auftrageber nicht eingezogen
werden können oder nicht empfangen werden, bringt
Dataspeed Verzögerungszinsen in Rechnung, die gleich sind mit den
gesetzlichen Zinsen,welche schuldig
sind, ab dem Moment da der Auftraggeber in Verzug
ist, bis zu dem Moment der
Inkassozahlung.
k. Falls versehenlich ein höherer Betrag in Rechnung
gestellt wurde,dann überweist
Dataspeed den zuviel berechneten Betrag bei dem
ersten Anliegen von dem
Auftraggeber unverzüglich an den Auftraggeber als
Gutschrift, zuzüglich den
gesetzlichen Zinsen, ab dem Tag des Rechnungsdatums
bis zum Tage der Gutschrift.
11. Intellektuelle Eigentumsrechte:
a. Es ist dem Auftraggeber erlaubt, die auf der
Dataspeed Site anwesende Software
worauf keine ( intellektuellen ) Eigentumsrechte
ruhen, oder die ausdrücklich
nicht ausgeübt werden ( sogenannte Freeware ), zu
Downloaden zu benutzen.
b. Der Auftraggeber muß die Rechte von
intellektuellen Eigentum zur Sache von
beschützte Software und / auch anderer Arbeiten (
u.a. sogenannte „Shareware“ )
Respektieren und behüten Dataspeed von einiger
Ansprache.
12. Eigentumsvorbehalt.
a. Das durch Dataspeed hergestellte Material ist und
bleibt Eigentum von Dataspeed.
13. Verantwortlichkeit.
a. Dataspeed ist bei ihren Aktivitäten abhängig vo
der Mitwirkung, Diensten und
Lieferung von dritten, worauf Dataspeed wenig oder
keinen Einfluss ausüben
kann. Dataspeed kann deshalb in keinster Weise
haftbar gemacht werden für
welchen Schaden auch immer, hervorgehend aus der
Verbindung zwischen
Auftrageber und Dataspeed oder das brechen
davon,ungeachtet ob der Schaden
entsteht oder sichtbar wird während der Verbindung
mit Dataspeed.
b. Im Falle von zurechnungsbarer Zukurzkommung in
der Nachkommung von dem
Abkommen ist Dataspeed nur verantwortlich für
ersetzende Schadensvergütung,
das will heissen, Vergütung von dem Wert von der
unterlassen gebliebenen
Leistung. Jede Veranwortlichkeit von Dataspeed für
eine andere Form von Schaden
ist ausgeschlossen, darunter wird verstanden,
anfüllende Schadensver- gütung
in welcher Form dann auch, Vergütung von indirektem
Schaden oder Folgeschaden
oder schaden wegen entgehenden Umsatz oder Profit.
c. Auftraggeber behütet Dataspeed vor allen
Ansprüchen auf Schadenersatz,die dritte
verursacht haben oder auf irgendeiner Weise zu
Stande gekommen ist durch das
unrechtmäßige, oder unsorgfältige Gebrauch von den
an dem Auftrageber gelieferten
Produkte und Dienste von Dataspeed.
d. Angesehen gibt es im Internet große mengen
Knotenpunkte mit menschlichem
eingreifen, der Gebrauch von lokalen Netzen und
drahtloser Communikation,
muß mann Rücksicht nehmen mit der Tatsache, das die
eingegangene Information
oder verschickt über das Internet frei zugänglich
ist.Dataspeed kann nicht verantwortlich
gemacht werden für Schaden in welcher Form dann auch
verursacht durch das
versenden von vertraulichen oder geheimen
Informationen. Dataspeed ist nicht
verantwortlich für Beschützung oder Mißbrauch durch
dritte von denen die Daten
gespeichert werden.
e. Dataspeed ist nicht haftbar oder verantwortlich
für den Inhalt von dem durch den
Auftrageber angeliefertem Promotionsmaterial.
f. Auftraggeber ist verantwortlich für alle Schäden
die Dataspeed entstanden sind
infolge von einer an den Auftrageber
unzurechnungsbare zukurzkommung in der
Nachkommung von den Verpflichtungen entstehend aus
dem Abkommen und dessen
Bedingungen.
g. Änderungen in den Daten von dem Auftraggeber muß
der Auftrageber direkt
schriftlich mit teilen an Dataspeed. Wenn der
Auftrageber dieses nicht tut, ist der
Auftrageber verantwortlich für eventuelle Schäden
die Dataspeed infolge dadurch
enstehen.
14. Übergabe von Rechten und Verpflichtungen.
a. Parteien sind nicht berechtigt ihre Rechte oder
Pflichten entstehend aus einem
Abkommen, an dritte zu Übergeben ohne vosabgehende
schriftliche Einwilligung
von der Gegenpartei.
15. Außergebrauchstellung:
a. Dataspeed hat das Recht, gelieferte Produkte und
Dienste ( befristet ) außer zu stellen
und / oder den Gebrauch davon ein zuschränken, falls
der Auftraggeber im Falle von
dem Abkommen eine Verpflichtung gegenüber Dataspeed
´ s Diensten nicht nachkommt,
dann wohl in Konflikt handelt mit den allgemeinen
Bedingungen. Dataspeed wird
dem Auftaggeber hierüber zuvor in Kenntnis stellen,
es sei denn solches aus
Vernünftigkeit nicht von Dataspeed verlangt werden
kann. Die Verpflichtung
zur Bezahlung von dem verschuldeten Beträgen bleibt
auch der außerdebrauch-
stellung bestehen.
b. Zur Inbetriebnahme wird wieder übergegangen, wenn
der Auftraggeber innerhalb
einem durch Dataspeed gestellten Termin seine
Verpflichtungen nachgekommen
ist und einen im Fall festgestellten Betrag für
Inbetriebnahme bezahlt hat, 50 Euro
exklusiv MwSt.
16. Reklamieren:
a. Der Auftraggeber muß im Falle von wahrnehmbaren
Mängeln spätestens 8 Tage
nach Lieferrung schriftlich Reklamieren, bei Mängeln
wovon jeder Anspruch
gegenüber Dataspeed verfällt.
b. Reklamieren im Falle von unsichtbaren Mängeln hat
schriftlich zu erfolgen und per
Nachnahme innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Mängel
festgestellt wurde,
festgestellt werden werden könnte oder hätte gehört
festgestellt zu sein.Erfolgt dieses
nicht, dann verfällt jeder Anspruch und Ansehen von
Datspeed.
c. Falls Reklamationen berechtigt sind, werden die
gelieferten Produkte oder Dienste
nach Absprache, ersetzt oder vergütet.
d. Reklamieren stellt die Verpflichtung von dem
Auftraggeber nicht ein.
17. Bezahlung, Reklamation und Ersetzung:
a. Es werdn keine Vergütungen ausgezahlt in
Sited/Benutzer die in Konflikt handeln
mit unseren Bedingungen.
b. Es werden keine Vergütungen ausgezahlt 8 Tage nach
der Bezahlung.
c. Es werden keine Vergütungen ausgezahlt für
Domänenregistration und Umziehen.
d. Kunden können innerhalb von 8 Tagen nach der
Bestellung aufheben und zurück
vergütet bekommen, dieses gilt jedoch nicht für die
Kostenvon Domänenregistration
und Umzug.
18. Uptime Garantien:
a. Dataspeed hat eine Uptime Garantie, wenn ihre Site
länger als 60 Minuten Offline
im Monat ist, bietet Datspeed einen Monat
kostenloses Hosting an. Dieses ist nur
2 mal pro Hosting Accont möglich. Dieses Angebot
gilt nicht für Downtime,
Unterhalt, Updates oder Probleme kreiert durch
Benutzer von unserem Hosting.
19. Änderung der Bedingungen:
a. Dataspeed behällt das Recht für diese Bedingungen
zu ändern oder anzufüllen.
b. Änderungen gelten auch angesichts schon
geschlossenerAbkommen mit Beihaltung
von einem Termin von 30 Tagen nach schriftlicher
bekanntgebung der Änderung.
c. Falls der Auftraggeber eine Änderung in diesen
Bedingungen nicht akzeptieren
will, kann er bis zu dem Datum an dem die Änderungen
in Kraft treten, das
Abkommen auflösen, gegen dieses Datum oder an dem
Empfangsdatum von der
Auflösung, falls diese nach dem Eingangsdatum von
der Änderung ist.
20. Streitigkeitenregelung und geeignetes Recht:
a. Falls bei Gerichtlicher Aussprache ein oder mehr
Artikel von diesen Bedingungen
ungültig erklärt werden, werden übrige Bestimungen
von diesen allgemeinen Bindungen
vollständig außer Kraft bleiben und werden Dataspeed
und der Auftraggeber in
Beratung treten, damit neue Bestimmung zur ersetzung
von nichtigen, dann wohl
vernichtende Bestimmung überei zukommen, wobei so
viel wie möglich das Ziel
und Absicht von den nichtigen, dann wohl
vernichtenden Bestimmungen in Acht
genommen werden.
b. Auf dem Abkommen ist außschlieslich das
Niederländische Recht anwenbar.
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